Rahmenbedingungen
Unsere Standorte befinden sich in Innsbruck und Villach. Zusätzlich bieten wir Online-Termine per Videotelefonie (auf Wunsch verschlüsselt) an, sodass Sie örtlich ungebunden sind.
Kosten der klinisch-psychologischen Therapie
Für privat Versicherte und Selbstzahler: Die Kosten für eine klinisch-psychologische Sitzung à 50 min betragen zwischen 120 € und 150 €. Vereinzelt können für Leistungen wie Diagnostik oder Befundberichte zusätzliche Kosten entstehen. Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag übernehmen einige private Versicherungen einen Großteil der Kosten. Studierende in Innsbruck können bis zu zehnmal 55 € bei der ÖH zur Erstattung ansuchen.
Für gesetzlich Versicherte: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlung in einer Privatpraxis regelhaft leider nicht. Sie können aber gerne als Selbstzahler zu uns kommen.
Kosten der Psychotherapie
Für privat Versicherte und Selbstzahler: Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung à 50 min betragen zwischen 120 € und 150 €. Vereinzelt können für Leistungen wie Diagnostik oder Befundberichte zusätzliche Kosten entstehen. Studierende in Innsbruck können bis zu zehnmal 55 € bei der ÖH zur Erstattung ansuchen.
Für gesetzlich Versicherte in Österreich: Es besteht die Möglichkeit, von der Krankenkasse einen Zuschuss von derzeit 33,70 € (ÖGK) bzw. 46,60 € (BVAEB), 45,00 € (SVS) oder 65,00 € (KUF) pro Psychotherapiestunde zu beantragen, sofern eine Psychotherapeut:in feststellt, dass eine „krankheitswertige Störung" vorliegt. Vor der zweiten Sitzung ist eine ärztliche Bestätigung einzuholen. Ab der 10. Sitzung ist ein Antrag auf Kostenzuschuss auszufüllen. Die Überweisung des Zuschusses erfolgt – wie beim Wahlarztsystem – nach Einreichung der Honorarnote bei der zuständigen Krankenversicherung.
Für gesetzlich Versicherte in Deutschland: Es besteht die Möglichkeit, einen Großteil der Kosten im Kostenerstattungsverfahren zurückerstattet zu bekommen, sofern eine „krankheitswertige Störung" vorliegt. Häufig sind die ersten drei Sprechstunden und vier probatorischen Einheiten ohne Antragstellung möglich, spätestens nach sieben Sitzungen ist ein Antrag zu stellen. Je nach Bundesland werden ca. 80–120 € je Einheit übernommen. Bitte klären Sie die Details vorab mit Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfe.
Kosten Coaching, Supervision, Selbsterfahrung
Das Honorar wird individuell vereinbart und liegt zwischen 120 € und 200 €. Bei Coaching, Supervision oder Selbsterfahrung wird die Krankenkasse nicht beteiligt. Die Kosten im beruflichen Kontext können ggf. steuerlich abgesetzt werden.
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Wir beantworten Ihre Fragen zu Ablauf und Kosten gerne persönlich.
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